Kurzfassung
Diese Veranstalterbedingungen gelten zusätzlich zu den allgemeinen Nutzungsbedingungen, wenn eine Person für eine Organisation einen Zugang beantragt, Veranstaltungen erstellt, bestehende Veranstaltungen claimt oder Anmeldungen über SiegenMitKids verwaltet.
Veranstalter:innen müssen zur Vertretung ihrer Organisation berechtigt sein, Daten aktuell halten, Rechte an Texten und Medien besitzen, 2FA nutzen, Teilnehmerdaten vertraulich behandeln und reservierungsrelevante Kommunikation sachlich und zweckgebunden halten.
1. Geltungsbereich und Verhältnis zu den Nutzungsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für Vereine, Einrichtungen, Unternehmen, Initiativen und sonstige Organisationen sowie deren berechtigte Nutzer:innen, die Veranstalterfunktionen auf siegenmitkids.de verwenden.
Die allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten ergänzend. Bei Widersprüchen gehen diese Veranstalterbedingungen für Veranstalterfunktionen vor.
Wenn eine Organisation die Anmeldung über SiegenMitKids aktiviert, gelten zusätzlich die Bedingungen zur Auftragsverarbeitung beziehungsweise die DPA/AVV für Veranstalter-Anmeldungen.
2. Antrag, Prüfung und Berechtigung
Ein Veranstalterzugang setzt ein Nutzerkonto und einen Antrag voraus. Wir können Nachweise verlangen, Angaben prüfen, Rückfragen stellen und Anträge nach eigenem Ermessen freigeben, ablehnen oder später erneut prüfen.
Die antragstellende Person versichert, zur Vertretung oder zur Pflege der Inhalte der Organisation berechtigt zu sein. Änderungen der Berechtigung, Ansprechpartner:innen oder Organisationsdaten sind zeitnah zu aktualisieren.
Ein Anspruch auf Freischaltung, Veröffentlichung, Claim-Übernahme, bestimmte Reichweite, Direktveröffentlichung oder dauerhaften Zugriff besteht nicht.
3. Organisationszugang, Rollen und Sicherheit
Organisationszugänge dürfen nur von berechtigten Personen genutzt werden. Zugangsdaten dürfen nicht geteilt werden. Wenn eine berechtigte Person ausscheidet oder ihre Aufgabe wechselt, muss der Zugriff entfernt oder gemeldet werden.
Für Veranstalterfunktionen kann Zwei-Faktor-Authentifizierung verpflichtend sein. Sicherheitswarnungen, verdächtige Zugriffe oder Datenpannen sind unverzüglich zu melden.
Veranstalter:innen sind dafür verantwortlich, dass intern nur solche Personen Zugriff auf Veranstaltungen, Anmeldungen, Teilnehmerlisten und Nachrichten haben, die diesen Zugriff für die konkrete Aufgabe benötigen.
4. Veranstaltungsdaten und Veröffentlichung
Veranstalter:innen müssen Veranstaltungen richtig, vollständig und aktuell beschreiben. Dazu gehören insbesondere Titel, Ort, Datum, Uhrzeit, Altersangaben, Kosten, Anmeldung, Barrierefreiheit, Aufsicht, Teilnahmebedingungen und Absagen oder Verschiebungen, soweit diese Angaben relevant sind.
Inhalte dürfen nicht rechtswidrig, irreführend, diskriminierend, jugendgefährdend, spamartig oder rein sachfremd werblich sein. Die Veröffentlichung kann redaktionell geprüft, bearbeitet, abgelehnt, archiviert oder entfernt werden.
Bei Fotos, Logos, Flyern, Videos oder sonstigen Medien bestätigt die Organisation, über die notwendigen Rechte und Einwilligungen zu verfügen. Das gilt besonders für erkennbare Personen und Kinder.
5. Event-Claims
Bestehende Veranstaltungen können von einer Organisation beansprucht werden, wenn sie die Veranstaltung durchführt, mitveranstaltet oder nachweislich zur Pflege berechtigt ist.
Bis zur Freigabe bleibt die redaktionelle Kontrolle bei SiegenMitKids. Wir können Nachweise verlangen, Claims ablehnen, mehrere Ansprüche abwägen oder einen Claim später entziehen, wenn die Berechtigung entfällt oder missbraucht wird.
6. Anmeldung über SiegenMitKids
Wenn eine Organisation die Anmeldung über SiegenMitKids nutzt, muss sie Kapazitäten, Anmeldefristen, Wartelisten, Teilnahmevoraussetzungen und relevante Hinweise korrekt pflegen und Änderungen zeitnah eintragen.
Teilnehmer:innen können je nach Einstellung mit Konto oder als Gast nach E-Mail-Bestätigung angemeldet werden. Veranstalter:innen sehen die für ihre Veranstaltung erforderlichen Anmeldedaten und können Reservierungen verwalten, bestätigen, stornieren, einchecken oder Teilnehmer:innen reservierungsbezogen kontaktieren.
Absagen, Verschiebungen, wesentliche Änderungen und organisatorisch notwendige Hinweise müssen rechtzeitig und sachlich kommuniziert werden. SiegenMitKids kann dafür Versandfunktionen bereitstellen, schuldet aber nicht den Erfolg jeder Zustellung.
Zahlungen, Ticketverkäufe, Erstattungen oder Vertragsabwicklung außerhalb der Reservierung werden von SiegenMitKids nur übernommen, wenn dies ausdrücklich gesondert vereinbart wurde.
7. Umgang mit Teilnehmerdaten
Teilnehmerdaten dürfen nur für die konkrete Veranstaltung, die Reservierungsabwicklung, Warteliste, Check-in, sicherheits- oder organisationsrelevante Hinweise und berechtigte Nachweise genutzt werden.
Eine Nutzung für allgemeine Werbung, Newsletter, andere Veranstaltungen, Profilbildung oder Weitergabe an Dritte ist ohne eigene rechtliche Grundlage und transparente Information nicht erlaubt.
Exportierte oder intern kopierte Teilnehmerdaten sind gegen unbefugten Zugriff zu schützen und zu löschen, sobald sie für den konkreten Zweck nicht mehr benötigt werden, sofern keine gesetzlichen Pflichten entgegenstehen.
8. Kommunikation
Nachrichten über SiegenMitKids müssen einen sachlichen Bezug zur jeweiligen Veranstaltung oder Reservierung haben. Zulässig sind zum Beispiel Bestätigung, Rückfragen, Ablaufhinweise, Materialhinweise, Absage, Verschiebung, Warteliste oder Nachbereitung, soweit sie erforderlich und angemessen ist.
Nicht zulässig sind Spam, sachfremde Werbung, politische oder weltanschauliche Ansprache ohne Veranstaltungsbezug, diskriminierende Inhalte, Druckausübung oder die Weiterleitung fremder personenbezogener Daten ohne Berechtigung.
9. Kosten
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist die Nutzung des Veranstalterportals in der aktuellen Einführungsphase kostenlos. Wir können künftige kostenpflichtige Funktionen einführen, werden diese aber vor Nutzung transparent kennzeichnen.
10. Sperrung, Entfernung und Qualitätskontrolle
Wir können Inhalte entfernen, Funktionen einschränken, Direktveröffentlichung deaktivieren, Organisationszugänge sperren oder Anmeldungen schließen, wenn Inhalte falsch, rechtswidrig, unsicher, missbräuchlich oder nicht mehr aktuell sind oder wenn die Organisation gegen diese Bedingungen verstößt.
Bei dringenden Sicherheits-, Rechts- oder Datenschutzrisiken kann dies ohne vorherige Ankündigung erfolgen. Wir bemühen uns, betroffene Organisationen angemessen zu informieren, soweit keine überwiegenden Gründe entgegenstehen.
11. Verantwortung und Freistellung
Die Organisation bleibt für ihre Veranstaltungen, Inhalte, Medien, Teilnahmebedingungen, Durchführung, Aufsicht, Sicherheit, Preise, Erstattungen und Kommunikation verantwortlich.
Wenn Dritte wegen von der Organisation bereitgestellter Inhalte, Medien, Veranstaltungsdaten, rechtswidriger Kommunikation oder datenschutzwidriger Nutzung von Teilnehmerdaten Ansprüche gegen uns geltend machen, stellt die Organisation uns im gesetzlich zulässigen Umfang von berechtigten Ansprüchen frei. Dies gilt nicht, soweit wir den Verstoß selbst zu vertreten haben.
12. Änderungen
Wir können diese Veranstalterbedingungen anpassen, wenn sich Funktionen, rechtliche Anforderungen, Sicherheitsanforderungen oder Abläufe ändern. Für wesentliche Änderungen kann die weitere Nutzung des Veranstalterportals von der Akzeptanz der neuen Fassung abhängig gemacht werden.
